Neues Urteil: MPU nach erster Alkoholfahrt erst ab 1,6 Promille
Zur 1,6-Promille-Grenze hat es ein wegweisendes Urteil gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Erstmals erwischte Alkoholsünder dürfen erst ab 1,6 Promille zur MPU geschickt werden. Liegt ihr Alkoholwert darunter, dürfen die zuständigen Behörden nicht grundsätzlich den „Idiotentest“ verlangen. Heißt also: Wer das allererste Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wird, bekommt den Führerschein nach der Sperrfrist auch ohne positives MPU-Gutachten zurück. Vorausgesetzt, er hat weniger als 1,6 Promille intus.
Aber natürlich gibt es Ausnahmen… So kann die MPU auch unter 1,6 Promille verlangt werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene erneuten Alkoholmissbrauch begeht. Hierfür müssen aber weitere aktenkundige Vorfälle oder konkrete Hinweise vorliegen.
Und das sind die Hintergründe zum Leipziger Urteil:
Zwei Betroffene wurden nach einer Trunkenheitsfahrt zur MPU geschickt. Das wollten sie aber nicht hinnehmen und zogen vors Gericht. Ihr Argument: Sie hatten jeweils deutlich unter 1,6 Promille und waren vorher nie im Straßenverkehr aufgefallen. In der ersten Instanz scheiterten die beiden. Die zuständigen lokalen Gerichte stellten sich auf die Seite der Fahrerlaubnisbehörden und entschieden, dass die Anordnung einer MPU rechtens sei. Die Kläger sollten ihren Führerschein also nicht ohne positives Gutachten zurückbekommen.
Als übergeordnete Instanz hat Leipzig nun aber im Sinne der Betroffenen entschieden. Damit ist fürs erste bundesweit Klarheit geschaffen. Allerdings wird die 1,6 Promille-Grenze wohl nicht von ewiger Dauer sein: In der Öffentlichkeit wird weiter über die MPU-Pflicht ab 1,1 Promille diskutiert. Sollte der Gesetzgeber hier neue Voraussetzungen schaffen, würde das Leipziger Urteil geschluckt. Das neue Gesetze aus Berlin wäre dann die Richtlinie…